Wichtige Hinweise, um die wir nicht herumkommen, bitte gut durchlesen!
Bei der Freizeitmaßnahme ist eine gültige Krankenversicherungskarte und eine Kopie des Impfbuches mit sich zu führen. Außerhalb von Aktivitäten, bei der die minderjährigen Kinder unter Aufsicht der Teamleitung stehen, obliegt die Aufsichtspflicht stets den Erziehungsberechtigten.
Sollte es in Notfällen unabdingbar sein: Den bei Unfällen und Krankheiten notwendigen und unaufschiebbaren medizinischen Behandlungen und Eingriffen stimme ich zu. Bei akuter Erkrankung (wie z. B. Kopfschmerzen, Übelkeit, Zerrung, Mückenstich usw.) darf durch die Betreuer/innen ein leichtes nicht verschreibungspflichtiges Medikament zur Anwendung, über einen der Krankheit angemessenen Zeitraum, gegeben werden.
Rücktrittserklärungen vor Beginn der Freizeit müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Bei Rücktritt von oder bei Abreise während der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Kosten.
Die vorstehenden Fragen habe ich nach bestem Wissen beantwortet. Eintretende Veränderungen werde ich dem Veranstalter umgehend mitteilen. Die Verantwortung für aufgrund unvollständiger Angaben entstehender Schäden trage ich. Die Teilnahmebedingungen des Veranstalters erkenne ich an.