Belehrung - Lebensmittelhygiene

Alle, die auf Veranstaltungen der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Olching-Maisach einmalig, gelegentlich oder öfters im Rahmen einer ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Tätigkeit an der Beschaffung, Zubereitung oder Ausgabe von Lebensmitteln beteiligt sind, sind zur Einhaltung von Vorgaben zur Hygiene und Lebensmittelsicherheit verpflichtet. 

Im Rahmen der Veranstaltungen trägt die Kirchengemeinde eine Verantwortung für die Teilnehmenden - insbesondere für junge und ältere Menschen sowie für weitere Menschen mit besonderem Schutzbedarf. Dieser Verantowortung kommt die Kirchengemeinde unter anderem durch die Verpflichtung ihrer Mitarbeitenden auf die o.g. Vorgaben nach. 

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Küchen- und Lebensmittelhygiene 

Richtiger Umgang schützt vor Lebensmittelinfektionen 

 

Leckere Mahlzeiten bereichern den Alltag und schaffen Gemeinschaft in der Familie oder im Freundeskreis. Damit der Genuss ungetrübt bleibt, sollten im Umgang mit Nahrungsmitteln einige Hygieneregeln beachtet werden. Denn Lebensmittel können Krankheitserreger übertragen, die vor allem Durchfall und Erbrechen hervorrufen. Lebensmittelinfektionen werden beispielsweise durch Bakterien wie Salmonellen, Campylobacter und EHEC oder auch durch Viren wie Noroviren verursacht. Befallen sind insbesondere Fleisch, Fisch und Tierprodukte. Aber auch eine Verunreinigung pflanzlicher Lebensmittel ist möglich.

Oft ist Lebensmitteln nicht anzumerken, ob sie mit krankmachenden Keimen belastet sind. Schädliche Mikroorganismen können dann unbemerkt auf andere Lebensmittel übertragen werden, die damit in Berührung kommen, oder auch indirekt über Hände, Arbeitsflächen und Küchenutensilien. Achten Sie daher auf Sorgfalt im Umgang mit Lebensmitteln sowie auf Sauberkeit in der Küche, um sich und andere zu schützen. 

Aufbewahren von Lebensmitteln 

Die Vermehrung der meisten Bakterien kann durch stetige Kühlung verlangsamt oder gestoppt werden. Leicht verderbliche Lebensmittel wie Fleisch, Fisch sowie Meeresfrüchte oder Milchprodukte müssen daher stets gut gekühlt transportiert und aufbewahrt werden. 

  • Eine Kühltasche hilft, nach dem Einkauf leicht verderbliche Ware oder tiefgefrorene Lebensmittel nach Hause zu transportieren, ohne dass die Kühlkette unterbrochen wird.
  • Nach dem Einkauf gehören diese Lebensmittel sofort in den Kühlschrank bzw. tiefgefrorene Ware in den Gefrierschrank.
  • Bewahren Sie Fleischprodukte und Eier getrennt von anderen Produkten auf.
  • Lebensmittel werden auch im Kühlschrank am besten in geschlossenen Behältern oder abgedeckt gelagert.
  • Gefrorene Lebensmittel sollten Sie im Kühlschrank auftauen. Denn Salmonellen beispielsweise überleben auch auf tiefgefrorener Ware und können sich nach dem Auftauen auf ungekühlten Lebensmitteln vermehren.
  • Nehmen Sie Lebensmittel erst kurz vor dem Verzehr oder der Verarbeitung aus dem Kühlschrank.
  • Reste gegarter Speisen sollten Sie schnell abkühlen lassen. Bewahren Sie die Reste dann im Kühlschrank unter 7°C auf und verbrauchen sie innerhalb von zwei bis drei Tagen.
  • Die Temperatur des Kühlschranks sollte maximal bei 7°C liegen (besser unter 5°C), die des Gefrierschranks bei -18°C.

Speisen richtig zubereiten 

  • Wer von einer ansteckenden Krankheit infiziert ist, soll der Zubereitung und Ausgabe von Lebensmitteln fernbleiben.
  • Haustiere von Lebensmitteln fernhalten, während der Speisenzubereitung nicht streicheln
  • vor Arbeitsbeginn auf persönliche Hygiene achten (saubere Kleidung, saubere Hände und Fingernägel, ggf. Kopfhaar zusammenbinden und Handschmuck ablegen)
  • das Berühren von Mund, Nase und Haaren vermeiden
  • falls möglich, Lebensmittel besser mit sauberem Besteck als mit den Händen zubereiten
  • Husten oder niesen Sie nicht auf Lebensmittel.
  • Decken Sie auch kleine Wunden an Händen und Armen mit sauberem, wasserundurchlässigem Pflaster ab.

Waschen Sie Ihre Hände vor der Zubereitung von Mahlzeiten und öfter zwischen den Arbeitsgängen, vor allem: 

  • nach dem Kontakt mit rohen Lebensmitteln, 
  • vor der Verarbeitung roh verzehrter Speisen, 
  • nach dem Kontakt mit Abfällen 
  • vor dem Essen 

Um eine Übertragung von Krankheitserregern zu unterbinden, mit denen rohe Produkte möglicherweise belastet sind, sollten Sie diese verarbeiten, ohne dass sie in Kontakt mit anderen Lebensmitteln kommen. 

  • Verpackungen sowie Tauwasser von Fleisch und Geflügel sollten Sie sofort entsorgen. Alle Arbeitsflächen und Gegenstände, die damit in Kontakt waren, sollten Sie gründlich mit warmem Wasser und Spülmittel reinigen, wenn möglich in der Spülmaschine. 
  • Für die Zubereitung von roh zu verzehrenden und zu garenden Lebensmitteln sollten Sie jeweils unterschiedliche Küchenutensilien verwenden. Nach Gebrauch gründlich mit Wasser und Spülmittel oder in der Spülmaschine reinigen. 

 

Die meisten Keime können durch Erhitzen auf 70 bis 100°C abgetötet werden:

  • Speisen sollten Sie daher bei der Zubereitung oder auch beim Aufwärmen ausreichend erhitzen, so dass mindestens 70°C für zwei Minuten im Inneren des Lebensmittels erreicht werden. Überprüfen Sie im Zweifelsfall bei Fleisch und Geflügel die Temperatur mit einem Fleischthermometer. 
  • Fleischprodukte, Grillfleisch und Würstchen müssen durchgegart werden.
  • Wenn es erforderlich ist, warme Speisen bis zum Verzehr heiß zu halten, sollte die Temperatur der Speisen dabei nicht unter 65°C fallen.
  • Rohmilch (unpasteurisierte Milch) sollten Sie vor dem Verzehr abkochen. 
  • Insbesondere für Kleinkinder, Schwangere oder Menschen mit geschwächtem Immunsystem sind leicht verderbliche Nahrungsmittel wie Rohmilchprodukte, rohes Fleisch wie Tatar oder Carpaccio, Rohwurst, roher Fisch wie Sushi, Räucherlachs und rohe Meeresfrüchte wie Austern sowie Speisen mit rohem Ei nicht zu empfehlen. Sie sollten im Allgemeinen nicht angeboten werden. Ebenfalls zu vermeiden sind Buttercreme- und Sahnetorten.
  • Bei der Ausgabe von Speiseeis gilt es, besonders auf Kühlung zu achten.


Auch pflanzliche Nahrungsmittel wie Obst, Gemüse, Kräuter, Sprossen und Blattsalate können mit Krankheitserregern verunreinigt sein: 

  • Pflanzliche Lebensmittel, die roh verzehrt werden, sollten Sie zuvor gründlich waschen, am besten unter fließendem Wasser. Erdnah wachsende Sorten sollten möglichst geschält werden. 
  • Um einer Vermehrung von Keimen vorzubeugen, sollten Obst, Gemüse und Salat nach dem Kleinschneiden umgehend gegessen oder im Kühlschrank abgedeckt zwischengelagert werden.  
  • Wer sicher gegen eine mögliche Keimbelastung vorgehen will, sollte beispielsweise Sprossen und tiefgekühlte Beeren vor dem Verzehr erhitzen. 

Auch Haustiere können Krankheitserreger übertragen. Deshalb sollten sie während der Zubereitung von Speisen nicht gestreichelt und von Ihren Lebensmitteln ferngehalten werden.

Sauberkeit in der Küche 

Viele Keime können auf Flächen und Gegenständen für einige Zeit überleben, die meisten Bakterien können sich in feuchtem Milieu besonders gut vermehren. Um zu vermeiden, dass Erreger weiterverbreitet werden und an die Hände oder Lebensmittel gelangen, sollten Sie nicht nur bei der Zubereitung von Speisen, sondern generell in der Küche auf gute Hygiene achten.

  • Geschirr, Besteck und Küchenutensilien sollten Sie mit möglichst warmem Wasser und reichlich Spülmittel oder in der Spülmaschine bei mindestens 60°C reinigen.
  • Verwenden Sie für Geschirr, Arbeitsflächen und Fußboden getrennte Reinigungstücher.
  • Für das Aufwischen von möglicherweise keimbelasteten Lebensmittelrückständen eignen sich am besten Einmaltücher.
  • Immer nützlich: regelmäßiges und gründliches die Händewaschen bei der Küchenarbeit!

Lebensmittelausgabe

  • Vermeiden Sie bei der Speisenausgabe die direkte Berührung von Lebensmitteln – verwenden Sie geeignete saubere Hilfsmittel (Gabeln, Zangen etc.)
  • Sofern möglich ist weiterhin auf Warmhalten bzw. Kühlung zu achten.

Möglichkeit zum Erwerb eines Nachweises

Wer im Nachgang zu dieser Belehrung einen anerkannten Schulungsnachweis erhalten möchte, kann hier an einem digitalen Training der Metro mit abschließendem Test teilnehmen. Nach erfolgreichem Test kann ein Nachweis ausgestellt werden. Training und Test laufen digital. Der amtliche Nachweis ist im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit bei der Kirchengemeinde Olching-Maisach nicht erforderlich.

https://www.metro.de/wissen/etraining/haccp

 

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