weitere Angaben (Musik o. Ä.)
Die Verwendung einer FFP2-Atemschutzmaske während des Gottesdienstes ist für die Gottesdienstteilnehmer ab 15 Jahren verpflichtend. Für jüngere Gottesdienstteilnehmer ist ab dem 6. Lebensjahr eine einfache Maske ausreichend. (Masken aller Art können gegen eine Spende am Kircheneingang erworben werden.)
Beim Hinein- und Hinausgehen muss die Maske getragen werden, am Sitzplatz und auch beim Singen aber nicht soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird, die nicht dem eigenen Hausstand angehören.
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