© Gemeindesaal/ Archiv Heilig Kreuz
Bild der Veranstaltung

Vorsorge durch Vollmacht

Mo, 12.10.2026 17 Uhr

Wissenswertes über die unterschiedlichen rechtlichen Möglichkeiten

   

Details

Kurzbeschreibung

Impuls und Aussprache

Ausführliche Beschreibung

Pfrin Doris Braun-Haug, Pfarrerin der Evang.-Luth. Kirche in Bayern, Verantwortliche für die Vorsorgeintiativen "Was bleibt." und "Nicht(s) vergessen"
Laura Stäblein, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht bei der Kanzlei Scheidle & Partner in Augsburg.
Die Begriffe "Vorsorge-" und "Generalvollmacht" sowie "Betreuungs-" und "Patientenverfügung" sind geläufig. Aber was wird darunter verstanden und wie kann man entsprechende Vollmachten und Verfügungen rechtlich wirksam errichten? Nicht nur im Alter ist es wichtig, Vorsorge für den Fall getroffen zu haben, in dem man nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln. Vollmachten können sicherstellen, dass die eigenen Vorstellungen und Wünsche auch dann noch gelten, wenn man diese nicht mehr selbst umsetzen und/oder äußern kann.

Eintritt frei! Anmeldung erbeten, bitte telefonisch bei Pfarramt

Ansprechperson

Diakonin Elisabeth Krauß

Veranstalter / veröffentlicht von:

Augsburg - Heilig-Kreuz (Innenstadt)

Evang.-Luth. Kirchengemeinde
Adresse:
Ottmarsgässchen 6
86152 Augsburg
Kontakt:

Evang.-Luth. Pfarramt
Tel.: (08 21) 51 85 53
Fax: (08 21) 51 85 58

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