„Selbstbestimmung vor Fremdbestimmung“
Informationen zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder im Alter in die Situation kommen, dass er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Deshalb sollte man sich frühzeitig die Frage stellen, wer im Ernstfall die Entscheidungen treffen darf und wie man seine Wünsche und Vorstellungen dokumentieren kann.
Dies gilt natürlich auch in besonderem Maße für die Gesundheitsfürsorge. Sollen im Fall einer unheilbaren Erkrankung lebenserhaltende Maßnahmen und intensivmedizinische Behandlungen angewandt werden oder soll auf diese Maßnahme verzichtet werden? Das Gesetz zur Patientenverfügung hat hier Klarheit geschaffen, aber wie ist es für den Einzelnen anzuwenden?
Der Vortrag informiert über die Möglichkeiten, Vorsorge zu treffen, um das Bewusstsein zu stärken, wie wichtig eine frühzeitige Regelung für den Ernstfall ist.
Anmeldung auf ZOOM
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